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Der Wegfall der ausgeübten Prozessführungsermächtigung
Als gewillkürte Prozessstandschaft bezeichnet man die Möglichkeit, eine vom Rechtsinhaber verschiedene Person zu ermächtigen, das streitige Recht im eigenen Namen durchzusetzen. Über Zulässigkeit, Voraussetzungen und Wirkungen dieses gesetzlich nicht geregelten Rechtsinstituts besteht heute im Wesentlichen Einigkeit. Klärungsbedürftig bleibt hingegen die Frage, wie sich der nachträgliche Wegfall der bereits ausgeübten Prozessführungsermächtigung auf das weitere prozessuale Geschehen auswirkt. Die Ursachen, die zu ...

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